Ambulante Pflege
Ambulante Pflege ist dann gefragt, wenn eine Person altersbedingt oder infolge einer Krankheit auf Hilfe angewiesen ist. Professionelle Pflegedienste können eine Patientin oder einen Patienten in seinem häuslichen Umfeld medizinisch ebenso gut versorgen wie ein Pflegeheim. Die Pflegeversicherung finanziert deshalb die Unterstützung und Versorgung pflegebedürftiger Versicherter gemäß dem vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellten Pflegegrad.
Ambulante Pflegedienste kommen – je nach Bedarf – stundenweise zu Patienten nach Hause, um sie zu unterstützen und Angehörige zu entlasten. Im Fall ausgewiesener Intensivpflegebedürftigkeit auch für 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr.
Im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen Pflegedienste die vollständige Versorgung von Pflegebedürftigen, wenn pflegende Angehörige für einen bestimmten Zeitraum abwesend sein müssen. Auch alleinlebende Menschen sollen, so das Ziel der Pflegeversicherung, mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes so lang wie möglich in der gewohnten Umgebung verbleiben können.
Im Rahmen der Erstberatung wird gemeinsam festgelegt, welche Leistungen die Lebensqualität und den Schutz der pflegebedürftigen Person verbessern und welche durch den ambulanten Dienst erbracht werden sollen. Hierbei werden selbstverständlich auch die ärztlich verordneten Maßnahmen integriert.
Der Aachener Pflegeservice bietet Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel ihren Beruf und die Pflege oder Betreuung leichter organisieren können. Unser Leistungsangebot umfasst vor allem:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie etwa die Körperpflege,
- häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Arzneimittelgabe, Verbandswechsel, Injektionen,
- Beratung bei pflegerischen Fragestellungen sowie
- Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel das Reinigen der Wohnung
- Hilfe bei der Beantragung von Leistungen und Heilmitteln
Vor Vertragsschluss erhalten sie von uns einen verbindlichen Kostenvoranschlag für alle Leistungen, die wir erbringen.
Zu beachten ist, dass nur ein von den Pflegekassen zugelassener Pflegedienst wie der Aachener Pflegeservice Leistungen abrechnen darf. Natürlich werden auch die zugelassenen Pflegedienste jedes Jahr neu einer Qualitätskontrolle unterzogen. Der Aachener Pflegeservice erreicht hierbei seit Jahren Bestnoten.
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