Hauswirtschaft & Betreuung
Auch im Haushalt pflegebedürftiger Menschen fallen vielfältige Aufgaben an, die erledigt werden müssen, damit Hygiene und Wohlbefinden gesichert sind. Anders als gesunde Menschen können sie diese aber häufig nicht mehr selbst erledigen. Vor allem alleinstehende Senioren benötigen Unterstützung bei der Wohnungsreinigung und der Wäschepflege. Der Aachener Pflegeservice verfügt über speziell im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen geschulte Mitarbeiter, die unter Leitung einer ausgebildeten Hauswirtschafterin stehen und für viele unserer Patientinnen und Patienten tätig ist. Auch ihnen verdanken wir immer wieder wichtige Hinweise auf Veränderungen der gesundheitlichen Verfassung unserer Patientinnen und Patienten, die es uns ermöglichen, Angehörige oder Betreuer zu informieren und eine Anpassung der Pflege zu organisieren.
Die sogenannte große hauswirtschaftliche Versorgung wird von den Kassen bis zu zweimal pro Woche bezahlt. Sie umfasst das Reinigen von Fußböden, Bad und Küche, von Möbeln und Haushaltsgeräten, gelegentlich der Fenster. Nach Absprache kann der Entlastungsbetrag, den die Pflegekasse erstattet, aber auch für andere Leistungen aufgewandt werden, die vom Patienten oder seinen Angehörigen nicht selbst erbracht werden können. Hierunter fällt z. B. die Wäschepflege.
Nicht berechtigt sind unsere hauswirtschaftlichen Kräfte, für Patienten persönliche Erledigungen zu übernehmen oder zu kochen. Auch sollten Sie berücksichtigen, dass mangelhaftes Aufräumen vor dem Putzen unsere Kräfte davon abhält zu tun, wofür sie eigentlich gekommen sind: das Zuhause des Patienten zu reinigen. Ausdrücklich untersagen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Aufgaben zu übernehmen, durch deren Erledigung sie sich selbst gefährden, etwa weil sie auf Möbel oder Leitern klettern müssten. Sicher haben Sie dafür Verständnis.
Weitere Leistungen
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Senioren- & Pflegewohn-gemeinschaft
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